Beglaubigte Übersetzungen

Stempel drauf und ab in die Post


Ich kann Ihre Übersetzung auf Wunsch bzw. bei Bedarf beglaubigen. Eine Beglaubigung ist in der Regel erforderlich, wenn Dokumente für behördliche oder gerichtliche Zwecke übersetzt werden müssen. Meine beglaubigten Übersetzungen werden von allen staatlichen Stellen in Deutschland unabhängig vom Bundesland anerkannt. Im Ausland werden meine beglaubigten Übersetzungen erfahrungsgemäß auch anerkannt, allerdings gibt es dazu keine gesetzlichen Regelungen wie innerhalb Deutschlands. Sicherheitshalber sollte im Voraus mit der entsprechenden Stelle im Ausland Rücksprache gehalten werden, ob meine Übersetzungen anerkannt werden.

Wozu dienen beglaubige Übersetzungen?

Mit der Beglaubigung bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung. Allerdings ist dies eine Selbstverständlichkeit, stillschweigend wird immer davon ausgegangen, dass angefertigte Übersetzungen richtig und vollständig sind. Da der Beruf des Übersetzers ist nicht geschützt, kann sich jeder als Übersetzer bezeichnen. Durch eine Beglaubigung wird also vor allem sichergestellt, dass ein Fachmann am Werk ist. Konkret besteht die Beglaubigung eines Dokuments durch Anbringung meines Beglaubigungsvermerks, meiner Unterschrift und eines Abdrucks meines Rundstempels am Ende der Übersetzung. Anschließend erhalten Sie das Dokument mit angeheftetem Ausgangsdokument per Post und auf Wunsch auch zusätzlich als Scan per E-Mail zugeschickt.

Öffentlich bestellter und allgemein
beeidigter Übersetzer
am Landgericht München

Postgraduate Diploma
der University of Salford
(UK)

Mitglied beim Bundesverband
der Dolmetscher und
Übersetzer

Mitglied beim spanischen
Verband Asetrad